Wir (ATR SERVICE GmbH) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz - L-BGG) und L-BGG-Durchführungsverordnung
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://meisterhaft.com.
Diese Website wurde zuletzt am 28.11.2024 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
ATR SERVICE GmbH
Marie-Curie-Strasse 3
73770 Denkendorf
Telefon: +49 (0)711 91 89 79 50
E-Mail: meisterhaft@atr.de
Wir als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen
Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
Wir sind uns bewusst, dass eine barrierefreie Gestaltung von Websites von entscheidender Bedeutung ist, um allen Menschen den Zugang zu Informationen und Dienstleistungen zu ermöglichen. Daher setzen wir verschiedene Maßnahmen ein, um die Zugänglichkeit unserer Website zu gewährleisten:
Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279-3360
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de
Diese Erklärung wurde am 28.11.2024 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 28.11.2024 überprüft.